Hauptseite    » BESUCHEN TOUR    » Die Rechte der Ausländer   

Die Rechte der Ausländer

  

align=

Gemäß den Gesetzen der Republik Aserbaidschan die Ausländer sind Nicht-Bürger der Republik Aserbaidschan und die Staatsbürgerschaft anderes Staates habende Personen. In Betracht ziehend die Aufmerksamkeit der Geschäftsleuten, Touristen, mit einem Wort der Ausländer teilen wir ihr  betroffene Rechte und Verantwortlichkeiten mit:

Zeitweiliger Aufenthalt auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan 
align=

Rechtszustand der in Republik Aserbaidschan angekommenen Ausländer und Staatenlosen wird gemäß den Gesetzen der Republik Aserbaidschan “Über Abfahrt aus Land, Einfahrt ins Land, Pässe” von 14. Juli 1994,  “Über Rechtszustand der Ausländer und Staatenlosen” von 13. März 1996, “Über Anmeldung nach Wohnsitz und Aufenthaltsort” von 4. April 1996 und “Über Immigration” von 22. Dezember 1998 geregelt. 
First des Aufenthaltes der auf dem Grund des Visums im Aserbaidschan ankommenden Ausländer und Staatenlosen wird nach der im Visum gezeigten Frist bestimmt.   
Wenn man kein Visum fordert, beträgt die zeitweilige Aufenthaltsfrist der Ausländer und Staatenlosen in der Republik Aserbaidschan 90 Tage.   
In der Republik Aserbaidschan mehr als 30 Tage wohnen mögende Ausländer und Staatenlosen sollen  im Verlauf drei Tage nach dem Ankommen im Aufenthaltsort für die Anmeldung im Wohnsitz (ausschließlich Sonntag und Festtage) im entsprechenden Organ des Ministeriums für Innere Angelegenheiten anmelden.   
Diplomatische Vertretung der Ausländer und Konsulaten der Republik Aserbaidschan, soweit Mitarbeiter der Vertretungen der internationalen Organisationen, zum Bestandteil des administrativ-technischen Dienstpersonals gehörte  Personen und ihre Familienmitglieder, soweit in die Republik Aserbaidschan mit der diplomatischen Mission oder die Anmeldung der in die Republik Aserbaidschan von unserer Republik beigetretenen internationalen Verträgen mit besonderen Mission ankommenden Ausländer   wird von Ministerium für Innere Angelegenheiten durchgeführt. 
Zeitweiliger oder ständiger Aufenthalt auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan 
Ausländer und Staatenlosen sollen 22 Arbeitstagen vor Fristablauf des Aufenthaltes für die Erhaltung die Erlaubnis für zeitweiligen Aufenthalt auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan sich ans Staatliche Migrationsamt wenden.  

In folgenden Fällen erhalten die Ausländer und Staatenlosen die Erlaubnis für zeitweiligen Aufenthalt:
align=

-    wenn er (sie) in nahen Verwandschaft mit der Bürger der Republik Aserbaidschan ist;
-     wenn er (sie) die Ehe mit dem Bürger der Republik Aserbaidschan vollziehen;
-     wenn er (sie) 500.000 Manaten in die Wirtschaft des Staates abgeführt;
-     wenn er (sie) in die Banken der Republik Aserbaidschan Mittelaufkommen im Betrag 50.000 Manaten investiert;
-     wenn er (sie) individuelle Erlaubnis für die Arbeitstätigkeit auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan erhält;
-     wenn er (sie) in den Bildungseinrichtungen der Republik Aserbaidschan Direktstudium erwerbt;
-     wenn er (sie) qualifizierter Spezialist auf dem Bereich der Wirtschaft, Industrie, Verteidigung, Kultur, des Sportes, der Wissenschaft und anderer ist.  

Die Ausländer und Staatenlosen, die auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan mit der Arbeitstätigkeit beschäftigen wollen, dürfen sich in nach oben gezeigter Frist mittels des Arbeitnehmers an den Staatlichen Migrationsamt der Republik Aserbaidschan wenden. Entsprechender Ausweis für die zeitweilige Aufenthalterlaubnis auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan wird für die Frist der individuellen Erlaubnis gegeben. 
Die Erlaubnis für zeitweiligen und ständigen Aufenthalt in der Republik Aserbaidschan erhaltene Ausländer und Staatenlosen registrieren ihre Anmeldung im Wohnsitz, ihr Aufenthalt nach den von Staatlichem Migrationsamt  der Republik Aserbaidschan ausgestellten Ausweisen.
Die Erlaubnis für zeitweiligen und ständigen Aufenthalt in der Republik Aserbaidschan erhaltene Ausländer und Staatenlosen bei Veränderung des Wohnsitzes nicht später 10 Tage nach der Übersiedlung in neuen Wohnsitz wenden sich an Staatlichen Migrationsamt der Republik Aserbaidschan.  
Die Erlaubnis für zeitweiligen Aufenthalt in der Republik Aserbaidschan ist in Kraft in der Frist der in der Gesetzgebung bestimmten Fällen, die Grund für ihre Ausstellung sind. 
Minderst 2 Jahre in der Republik Aserbaidschan auf den gesetzlichen Gründen wohnende Ausländer und Staatenlosen darf entsprechend der in Gesetzgebung bestimmten Regel ständiges Aufenthaltsrecht (Einwandererstatus) in der Republik Aserbaidschan gegeben.    
Die Erlaubnis für zeitweilige und ständigen Aufenthalt in der Republik Aserbaidschan erhaltene Ausländer und Staatenlosen dürfen ihre gültige Personalausweisen (Pass oder entsprechende Urkunde, die die Persönlichkeit der Staatenlosen bestätigt) und auf Grund der von Staatlicher Migrationsamt ausgestellten entsprechenden Ausweisen vorzeigend die Republik Aserbaidschan verlassen und in die Republik Aserbaidschan einfahren.  
Rechte und Freiheiten der Ausländer und Staatenlosen 
Frei wirken und Wohnsitz wählen;
Sich mit der Arbeitstätigkeit beschäftigen;
freies Geleit;
Geleit der Wohnung;
Investitions- und Unternehmertätigkeit;
Sich erholen;
Gesunderhaltung;
Bildung erwerben;
Freiheit der Gewissensentscheidung.
Ausländer und Staatenlosen dürfen beliebige Religion anbeten. Aber sie dürfen keine Religionspropaganda führen. Ausländer und Staatenlosen dürfen nicht die Mitglieder der politischen Parteien der Republik Aserbaidschan sein.  

 Verwaltungsgebühren:
Gemäß dem Gesetz der Republik Aserbaidschan „Über Verwaltungsgebühren“, die Verwaltungsgebühren für Aufnahme der Entscheidungen über Fristverlängerung der Erlaubnis für den Aufenthalt, zeitweiligen und ständigen Aufenthalt, soweit das Erhalten der entsprechenden Erlaubnissen für die bezahlende Arbeitstätigkeit  der Ausländer und Staatenlosen in der Republik Aserbaidschan, über die Fragen der Bürgerschaft der Republik Aserbaidschan, soweit die Ausstellung des Flüchtlingsausweises und der Reiseurkunde den als Flüchtlingen anerkannten Personen sind nächste: 


 Für die Aufnahme der Entscheidung der Fristverlängerung der Erlaubnis für den zeitweiligen Aufenthalt im Land:

 Gebühr

        Bis 1 Monat

30 Manaten

         ;Vom 1 Monat bis 2 Monaten

60 Manaten

        Vom 2 Monaten 3 Monaten

90 Manaten

Für die Ausstellung des zeitweiligen Aufenthaltserlaubnisausweises und Fristverlängerung des Aufenthaltserlaubnisausweises auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan

 

      bis 3 Monaten

30 Manaten

       Bis 6 Monaten

60 Manaten

     Bis  1 Jahr

120 Manaten

       Jahresgebühr für Studenten (Bachelor, Interna)

40 Manaten

 Für das Erhalten und die Fristverlängerung der individuellen Erlaubnis und die Beschäftigung mit der bezahlten Arbeitstätigkeit In der Republik Aserbaidschan:

 

 

 1000 Manaten

 Für die Neuausstellung der Ausländer und Staatenlosen ausgestellten  Entscheidung über zeitweilige oder ständige Aufenthaltserlaubnis oder Fristverlängerung der Aufenthaltserlaubnis in der Republik Aserbaidschan:

 

 

10 Manaten

 Für die Ausstellung und Fristverlängerung des Erlaubnisausweises für den ständigen Aufenthalt auf dem Territorium der Republik:

 

300 Manaten

Für die Staatsangehörigkeit der Republik Aserbaidschan:


110 Manaten

Aufnahme

 Wiederherstellung

Liquidation

Für die Ausstellung der Flüchtlingsausweises und Reiseurkunde den als Flüchtlinge anerkannten in der Republik Aserbaidschan:

      5 Manaten




Oxunub: 69313