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Innenministerium der Republik Aserbaidschan

  


Das Innenministerium als Vollstreckungsorgan der Republik Aserbaidschan gewährleistet in der Republik Aserbaidschan die öffentliche Ordnung und Sicherheit, verhindert Straftaten und eröffnet Klagen.
Das Innenministerium der Volksrepublik Aserbaidschan wurde am 28. Mai 1918 gegründet, welches durch Feteli Han geleitet wurde. 
Zwischen 1918 und 1920 spielte das Innenministerium und die Polizei bei der Formung der Republik Aserbaidschan und dem Schutz der nationalen Interessen eine wichtige Rolle und war führend in der Erklärung der Unabhängigkeit.
Ab dem 27. April 1920 wurde das Innenministerium der Volksrepublik Aserbaidschan im Rahmen des Innenministerium der UdSSR tätig und im Einklang mit dem sozialistischen Regime mit klassifiziertem Charakter. 
Als die Republik Aserbaidschan am 18. Oktober 1991 erneut die Unabhängigkeit erlangte, wurde das Innenministerium von Aserbaidschan vom ehemaligen Innenministerium der UdSSR abgetrennt und ist seitdem als Innenministerium der Republik Aserbaidschan tätig.
Das Personal des Ministeriums hat das Recht, jede Person zu beschützen, bei Straftaten gemäß den Gesetzen der Republik Aserbaidschan Ermittlungen durchzuführen, Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten zu treffen. Das Personal des Ministeriums haben die Befugnis, Straftäter zu verhaften und diese der Polizei überzustellen, Straftaten aufzuklären, die Straftäter zu Überführen, die Motive herauszufinden und diese zu lösen. Das Ministerium trifft Sicherheitsmaßnahmen am Tatort und bei der Feststellung von Zeugen teil.
Die Republik Aserbaidschan ist seit 1992 Mitglied des Interpol. Am 24. November 1992 wurde im Rahmen des Innenministeriums das nationale Büro des Interpol in Aserbaidschan eröffnet. 

Notrufnummer - 102
Anschrift: Azerbaycan prospekti, 7
AZ1005, Baku, Aserbaidschan
Beratungshotline: (+99412) 590-92-22      



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