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Entwicklung der Wissenschaft in AserbaidschanDie Entwicklung der Wissenschaft in Aserbaidschan ist einer der wichtigsten staatlichen Politiken im Land. Die Rolle von politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen, umweltbedingten und informativen Elementen bei internationalen Beziehungen leisten bei der Entwicklung internatonaler Interessen der Republik Aserbaidschan großen Beitrag, denn die sozial-wirtschaftliche Macht des Staates, die Verteidigungskapazität des Landes und die immaterielle Entwicklung und der Wohlstand des Volkes hängen direkt mir der wissenschaftlichen Entwicklung.
Die Entwicklung der Wissenschaft in Aserbaidschan als Beitrag der Entwicklung in der Unabhängigkeit des Landes und im sozialen- politischen, sozial-wirtschaftlichen und sozial-kulturellen Bereich, aus Sicht der nationalen Sicherheit, der Wahrung der immateriellen Werte lauten wie folgt: 1. Gewährleistung der Erhöhung der Produktivität von wissenschaftlichen Forschungen in der AUBA u. a. wissenschaftlichen Forschungsinstituten des Landes und in Hochschulen; 2. Wahrung und Entwicklung des wissenschaftlichen und technischen Potentials in Aserbaidschan, produktive Verwendung dieses Potentials bei der Wahrung der gesellschaftlichen Gesundheit und der Umweltsicherheit und die Beschleunigung der Innovationen; 3. Stärkung der Tätigkeiten zur Koordination der wissenschaftlichen Forschungen in Schulen und zwischen Institutionen; 4. Breite Verwendung des demokratischen Wettbewerbs, vollständige Verwendung des Potentials der Wissenschaftler im Land; 5. Erstellung von vielseitigen Programmen in wissenschaftlichen Forschungseinheiten und die Anwendung der finanziellen Unterstützung im Wettbewerbsbereich; 6. Erstellung der Umstände, damit die AUBA zu einem Zentrum wird, in dem internationale und wissenschaftliche Projekte und Programme erstellt werden, Entwicklung der Erfahrung zur Aufnahme neues wissenschaftlichen Personals; 7. Entwicklung der Tätigkeiten der AUBA im professionellen, wissenschaftlichen Ausbildungsbereich und Stärkung der Zusammenarbeit mit Hochschulen des Landes; 8. Gründung von professionellen Teams mittels Ausbildung und Tätigkeiten im Ausland.
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