Hauptseite
» NATIONALHYMNE
» Geschichte der Nationalhymne
» Regelung über die Staatshymne Aserbaidschanischer Republik
Regelung über die Staatshymne Aserbaidschanischer RepublikDas Gesetz der Aserbaidschanischen Republik Über die Staatshymne Aserbaidschanischer Republik Nationalversammlung Aserbaidschanischer Republik beschließt, „Marsch von Aserbaidschan“ (Musik: Üzeyir Gadzhibekov; Wörter: Ahmet Dzhavad) als Staatshymne der Aserbaidschanischen Republik zu verabschieden. Das Gesetz Aserbaidschanischer Republik „Über die Verabschiedung der Regelung über die Staatshymne Aserbaidschanischer Republik“ (2. März 1993) 1. Die Regelung über die Staatshymne Aserbaidschanischer Republik verabschieden (hinzugefügt) 2. Die Regelung über die Staatshymne der Aserbaidschanischen SSR, verabschiedet durch den Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der Aserbaidschanischen SSR am 12. September 1984 (Urkunde des Obersten Sowjets der Aserbaidschanischen SSR, 1984, № 17, s. 152) für ungültig halten. 3. Dieses Gesetz tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Regelung über die Staatshymne Aserbaidschanischer Republik Verabschiedet durch die Verordnung der Nationalen Versammlung der Aserbaidschanischen Republik 1. Die Staatshymne der Aserbaidschanischen Republik ist ein heiliges Symbol des Aserbaidschanischen Staates, dessen Unabhängigkeit und Einheit. Hochachtung gegenüber der Staatshymne der Aserbaidschanischen Republik ist die patriotische Pflicht jedes Bürgers. 2. Die Staatshymne der Aserbaidschanischen Republik wird ausgeführt: • Beim Eintritt des Präsidenten Aserbaidschanischen Republik in die Sitzungen von Milli Medzhlis Aserbaidschanischer Republik; • Bei Eröffnung und Schließung von feierlichen Versammlungen und Sitzungen, die Staatsfeiertagen gewidmet sind; • Täglich zu Beginn und Ende von Sendungen des Nationalen Fernsehen und Rundfunk Aserbaidschanischer Republik; • Beim Aufheben der Staatsfahne Aserbaidschanischer Republik während Zeremonien und anderen feierlichen Veranstaltungen, die von Staats- oder Gesellschaftsorganen, Unternehmer, Behörden und Einrichtungen durchgeführt werden; • Bei Treffen und Verabschiedungen von ausländischen Staats- und Regierungsoberhäupter, die sich in Aserbaidschanischer Republik mit einem offiziellen Besuch befinden, nach der Ausführung der Staatshymne des jeweiligen Staates. Die Gesetzgebung Aserbaidschanischer Republik kann ebenfalls andere Fälle einer pflichtigen Ausführung der Staatshymne Aserbaidschanischer Republik vorschreiben. In allen Fällen wird Staatshymne Aserbaidschanischer Republik ganz ausgeführt. 4. Die Staatshymne Aserbaidschanischer Republik muss in ganzer Übereinstimmung mit dem Text und musikalischer Redaktion, verabschiedet durch das Gesetz Aserbaidschanischer Republik vom 27. Mai 1992 „Über die Staatshymne Aserbaidschanischer Republik“, ausgeführt werden. 5. Bei der öffentlichen Ausführung der Staatshymne Aserbaidschanischer Republik müssen die Anwesenden sie im Stehen hören und singen. 6. Die Ausführung der Staatshymne Aserbaidschanischer Republik in Formationen, auf Militärschiffen, bei Innen-, Grenzdienst- und Nationalsicherheitsbehörden, und ebenfalls das Salutieren durch Armeeangehörigen, Soldaten und Vorgesetzten der Innen- und Nationalsicherheitsbehörden während der Ausführung der Hymne wird durch die Militärsatzungen und Regeln, die durch die entsprechende Exekutive festgelegt sind, reglementiert. 7. Die verabschiedete Musik und Text der Staatshymne Aserbaidschanischer Republik wird auf der ersten Seite der Fibel veröffentlicht. In allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen, Mittelberufsschulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen wird die erste Lehrstunde des neuen Studienjahres dem Erlernen und der Ausführung der Staatshymne Aserbaidschanischer Republik gewidmet. 8. Das Ritual der Ausführung der Staatshymne Aserbaidschanischer Republik während republikanischen und internationalen Wettkämpfen wird anhand von bereits vorhandenen Erfahrungen in Durchführung von republikanischen und internationalen Sportveranstaltungen. 9. Bei Durchführung von feierlichen Veranstaltungen durch Republikanische Behörden und Vereinigungen auf dem Territorium der ausländischen Staaten wird die Staatshymne Aserbaidschanischer Republik in Übereinstimmung mit den Regeln ausgeführt, die von entsprechenden Exekutiven festgelegt worden sind, und unter Berücksichtigung der Praxis und lokale Bräuche des Aufenthaltslandes. 10. Die Regeln der Ausführung der Staatshymne Aserbaidschanischer Republik in Innen- und Nationalsicherheitsbehörden, in Lerninstitutionen, während Wettkämpfen und bei Durchführung von Veranstaltungen durch Behörden und Vereinigungen Aserbaidschanischer Republik auf dem Territorium der ausländischen Staaten werden anhand der Forderungen dieser Vorschrift festgelegt. 11. Die Beobachtung der genauen Erfüllung dieser Vorschrift wird den Vorgesetzten der Staatsorgane, Unternehmen, Behörden, Einrichtungen, politischen Parteien, Gewerkschaften und anderer gesellschaftlichen Einrichtungen auferlegt.
|