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Staatspräsident Der Republik Aserbaidschan

  

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Dem Grundgesetz zufolge ist der Staat Aserbaidschan eine Präsidialrepublik.
Der Staatspräsident ist das Oberhaupt der Republik Aserbaidschan und vertritt den Staat in Innen- und Außenangelegenheiten. Der Staatspräsident ist auch der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, die Garantie für die Unabhängigkeit und der territorialen Einheit des Staates Aserbaidschan. Ferner ist er auch als Oberhaupt der Exekutive der Garant für die Unabhängigkeit der internationalen Verträge, die von Aserbaidschan unterzeichnet wurden und der Unabhängigkeit der Justiz.
Die Legitimität der Herrschaft des Staatspräsidenten wird mittels allgemeinen Wahlen gewährleistet. Dem Grundgesetz zufolge beträgt die untere Altersgrenze zur Wahl zum Staatspräsidenten 35. Ferner muss der Kandidat innerhalb den Grenzen von Aserbaidschan mehr als 10 Jahre gelebt haben. Hochschulausbildung ist Pflicht, ferner darf der Kandidat keine schweren Straftaten verbüßt oder keine Verpflichtungen gegenüber anderen Staaten haben, es darf keine doppelte Staatsbürgerschaft bestehen. Wenn nach dem Grundgesetz ein Kriegsfall eine Wahl unmöglich macht, wird die Amtszeit des Staatspräsidenten bis zum Ende des Kriegsfalls verlängert. Dieser Beschluss wird mit Antrag des staatlichen Organs, welches die Wahlen (Referendum) veranstaltet, durch das Verfassungsgericht verabschiedet. (Artikel 101).
Der Staatspräsident hat innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse seinen Schwur abzulegen. (Artikel 103).
Im Grundgesetz sind dem Staatspräsidenten weitreichende Befugnisse erteilt. Diese Befugnisse sind in Artikel in 32 Absätzen aufgelistet. Der Staatspräsident ist befugt, Ministerratsbeschlüsse zu annullieren, mit Ausnahme des Ministerpräsidenten die Regierung abdanken zu lassen. Zur Abdankung des Ministerpräsidenten und des Generalstaatsanwalts ist die Zustimmung des Parlaments notwendig. Der Staatspräsident schlägt bei der Ernennung der Richter des Verfassungsgerichts und des Berufungsgerichts, ferner der Vorstandmitglieder der Zentralbank Kandidaten vor. Der Staatspräsident ernennt das Oberkommando der Streitkräfte oder beruft diese ab. Der Staatspräsident der Republik Aserbaidschan gründet das Generalsekretariat und ernennt dessen Vorsitzenden.
Der Staatspräsident regelt den Staatshaushalt, die militärische Doktrin der Republik Aserbaidschan, billigt die sozialen und wirtschaftlichen Pläne des Staates, ernennt die zentralen und örtlichen Ausführungsorgane, Beschließt die Durchführung eines Referendums, Unterzeichnet Gesetze. Der Staatspräsident entscheidet über Staatsbürgerschaften, Asylrecht, unterzeichnet Begnadigungen. Der Staatspräsident der Republik Aserbaidschan unterzeichnet Beschlüsse zur Einberufung der Staatsbürger zum ordentlichen Wehrdienst und die Einteilung des Militärpersonals in Reserve. Er erteilt staatliche Auszeichnungen, erteilt höhere Offiziersränge, verkündet Mobilisierung, demobilisiert die einberufenen Soldaten. Der Staatspräsident unterzeichnet als Garant der Einhaltung internationaler Verträge bilaterale Verträge und Abkommen zwischen Regierungen, legt diese zur Bestätigung oder Aufhebung dem Parlament vor,  unterzeichnet Regierungsbeschlüsse zur Bewilligung von internationalen Abkommen.
Der Staatspräsident behandelt Fragen zur nationalen Sicherheit gemäß der ihm durch das Grundgesetz verliehenen Rechten. Der Staatspräsident gründet das Nationale Sicherheitsrat, legt dem Parlament der Republik Aserbaidschan zur Erteilung einer Erlaubnis an die Streitkräfte der Republik Aserbaidschan zur Ausübung von eigentlich nicht in deren Befugnis stehenden Pflichten Anträge vor.

Anschrift: Baku, Az 1066, İstiqlaliyyet Straße, 19, 
“Prezident Sarayı”.
Fax: (99412) 492 35 43, 492 06 25
Internet: www.president.az



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