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Staatspräsident Der Republik AserbaidschanDem Grundgesetz zufolge ist der Staat Aserbaidschan eine Präsidialrepublik. Die Legitimität der Herrschaft des Staatspräsidenten wird mittels allgemeinen Wahlen gewährleistet. Dem Grundgesetz zufolge beträgt die untere Altersgrenze zur Wahl zum Staatspräsidenten 35. Ferner muss der Kandidat innerhalb den Grenzen von Aserbaidschan mehr als 10 Jahre gelebt haben. Hochschulausbildung ist Pflicht, ferner darf der Kandidat keine schweren Straftaten verbüßt oder keine Verpflichtungen gegenüber anderen Staaten haben, es darf keine doppelte Staatsbürgerschaft bestehen. Wenn nach dem Grundgesetz ein Kriegsfall eine Wahl unmöglich macht, wird die Amtszeit des Staatspräsidenten bis zum Ende des Kriegsfalls verlängert. Dieser Beschluss wird mit Antrag des staatlichen Organs, welches die Wahlen (Referendum) veranstaltet, durch das Verfassungsgericht verabschiedet. (Artikel 101). Der Staatspräsident hat innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse seinen Schwur abzulegen. (Artikel 103). Im Grundgesetz sind dem Staatspräsidenten weitreichende Befugnisse erteilt. Diese Befugnisse sind in Artikel in 32 Absätzen aufgelistet. Der Staatspräsident ist befugt, Ministerratsbeschlüsse zu annullieren, mit Ausnahme des Ministerpräsidenten die Regierung abdanken zu lassen. Zur Abdankung des Ministerpräsidenten und des Generalstaatsanwalts ist die Zustimmung des Parlaments notwendig. Der Staatspräsident schlägt bei der Ernennung der Richter des Verfassungsgerichts und des Berufungsgerichts, ferner der Vorstandmitglieder der Zentralbank Kandidaten vor. Der Staatspräsident ernennt das Oberkommando der Streitkräfte oder beruft diese ab. Der Staatspräsident der Republik Aserbaidschan gründet das Generalsekretariat und ernennt dessen Vorsitzenden. Der Staatspräsident behandelt Fragen zur nationalen Sicherheit gemäß der ihm durch das Grundgesetz verliehenen Rechten. Der Staatspräsident gründet das Nationale Sicherheitsrat, legt dem Parlament der Republik Aserbaidschan zur Erteilung einer Erlaubnis an die Streitkräfte der Republik Aserbaidschan zur Ausübung von eigentlich nicht in deren Befugnis stehenden Pflichten Anträge vor. Anschrift: Baku, Az 1066, İstiqlaliyyet Straße, 19, Fax: (99412) 492 35 43, 492 06 25 E-Mail: [email protected] Internet: www.president.az
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