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Das Parlament der Republik AserbaidschanDer Nationalrat In der Republik Aserbaidschan lehnt sich die Staatsgewalt an das Prinzip der Gewaltenteilung an. Dem Grundgesetz nach obliegt die Exekutive dem Staatspräsidenten von Aserbaidschan. Die Gesetzgebung dem Parlament der Republik Aserbaidschan. Das Parlament der Republik Aserbaidschan besteht aus 125 Abgeordneten. Die Abgeordneten des Parlaments der Republik Aserbaidschan werden in allgemeinen, gleichen und direkten Wahlen nach dem Pluralitätsprinzip durch freien, persönlichen und geheimer Stimmenabgabe gewählt. Die Amtsperiode der Abgeordneten des Nationalrates der Republik Aserbaidschan ist mit der Amtsperiode des Nationalrates der Republik Aserbaidschan begrenzt. In der Republik Aserbaidschan kann jede Bürgerin/jeder Bürger über 25 auf eine durch die Gesetze festgelegten Art und Weise zur/zum Abgeordneten des Nationalrates der Republik Aserbaidschan gewählt werden. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, Verpflichtungen gegenüber andere Staaten haben, in der Exekutive oder Rechtsprechung tätig sind, ausgenommen wissenschaftliche, pädagogische oder künstlerische Tätigkeiten in anderen Lohnarbeiten tätig sind, Geistliche, Personen mit gerichtlich bestätigter Unzurechnungsfähigkeit, Schwerverbrecher, mit rechtskräftigem Gerichtsbeschluss Inhaftierte Personen können nicht zum Abgeordneten des Nationalrates der Republik Aserbaidschan gewählt werden. Tel.: (99412) 498-97-48 Fax: (99412) 498-97-22 E-Mail: [email protected]
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