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Geschichte der verabschiedung des grundgesetzes

  

Am 31. August 1991, wenn der Niedergang der UdSSR bereits unvermeidbar war, wurde in der außerordentlicher Sitzung des Obersten Sowjets der Aserbaidschanischer SSR die Deklaration der “Wiederaufbau der Staatsunabhängigkeit der Aserbaidschanischen Republik“ aufgenommen.
Die Aufnahme des „Konstitutionellen Aktes der Staatsunabhängigkeit der Aserbaidschanischen Republik“ am 18.oktober 1991 hat die rechtliche Basis der Staatsunabhängigkeit der Republik verstärkt. In diesem Akt, der als Beginn der Vorbereitung des neuen Grundgesetzes zählt, sind Grundlagen der staatlichen, politischen und wirtschaftlichen Struktur der Republik festgelegt worden.
Nachdem Aserbaidschan unabhängig geworden ist und vor der Annahme des neuen Grundgesetzes galten noch die Artikeln und Unterpunkte des Grundgesetzes vom Jahr 1978, die in keinem Widerspruch mit dem „Konstitutionellen Akt der Staatsunabhängigkeit der Aserbaidschanischen Republik“ waren. 
Am 9. Oktober 1993 wurde das Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über die Eintragung der Korrekturen und Zusätzen in das Grundgesetz der Aserbaidschanischen Republik aufgenommen.
Dieses Gesetz hat seine Gültigkeit am 27. November 1995 verloren.
Ab der Zeit der Wiederaufbau der Unabhängigkeit Aserbaidschans haben rasche Änderungen im gesellschaftlichen und politischen Leben und ebenso die Aufforderungen des konstitutionellen Aktes vom Jahr 1991 notwendig gemacht, ein neues Grundgesetz aufzunehmen.
Obwohl es in 1991 und 1993 zwei Abschlusskommissionen zwecks Aufnahme des neuen Grundgesetztes veranstaltet worden sind, ihre wirkliche Tätigkeit hat keine Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Am 2. Mai 1995, auf der Entscheidung der Nationalrat unter Regierung des Präsidenten basiert, wurde eine neue Kommission aufgebaut. 
Die konstitutionellen Grundlagen des unabhängigen Aserbaidschanischen Staates sind nach dem am 12. November 1995 durch Referendum aufgenommenem Grundgesetzt festgelegt worden. 



Oxunub: 16824