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Zeitgenössische Verfassung des Aserbaidschans

  

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Unabhängiger Staatsverfassung von Aserbaidschan wurde am 12 November 1995 mit der Volksabsitmmung Annahme gefunden und am 27 November 1995 in Kraft getreten.  
Die Verfassung der Republik Aserbaidschan besteht aus; Einführug, 5 Teile  (Allgemeine Bestimmungen, Grundrechte, Selbständigkeiten und Pflichten; Staatsgewalt; Kommunalverwaltungen; Recht und Gesetz), 12 Teile (Volksherrschaft; Grundlagen des Staates; Grundrechte für Menschenrechte und Freiheitsrechte; die Grundaufgaben der Bürger; die gesetzgebende Gewalt, vollziehende Gewalt, Gerichtgewalt; Autonomer Nachitschewan Republik; Gemeinden; Bestimmungen; Änderungen bei der Verfassung von der Republik des Aserbaidschans; Einfügungen auf die Verfassung von der Republik des Aserbaidschans), Artikel 158 und Übergangsbestimmungen. Die Verfassung von der  Republik des Aserbaidschans ist das Grundgesetz des Staats Aserbaidschan. Durch dieser Verfassung wurde die gesetzliche  Grundlagen des Staatsaufbaus von Aserbaidschan bestimmt.  Aserbaidschan hat, als ein demokratischer, rechtlicher, säkularer Staat, Vorrang an Menschenrechte gegeben und die Gewaltenteilung bevorzugt.  
Gemäß das Prinzip der Gewaltenteilung hat die Verfassung urteilt, dass die gesetzgebende Gewalt an dem Nationalrat, die vollziehende Gewalt an Präsident gehört, die Gerichtgewalt von den Gerichten zur Anwendung kommen.  Der Nationalrat, der die gesetzgebende Gewalt vetretet, ist ein Parlament mit Einzelkammer. Als ein Vetreter des ganzen Volkes, ist die Hauptaufgabe des Nationalrats die Gesetzgebung, da der Nationalrat gesetzgebende Körperschaft ist. Außer der Nationalrat hat kein anderes Organ oder Person die Befugnis auf   Gesetzgebung.   Eine andere Funktion des Parlaments in Aserbaidschan ist, die Kontrolle bei der Volziehungsdurchführung. Diese Funktion wurde, bei der Verantwortung des Ministerrats gegen des Parlaments und das Recht des Nationalrats,  das Vertrauensvotum nicht zu geben,  bei möglichen Abberufung des Präsidents, bei der Kontrolle der Haushaltsdurchführung und bei der Bildung der Körperschaften, die die Kontrollen dieser Art durchzuführen, bei Beglaubigung der internationale Verträge, verwirklicht.  Der Nationalrat haltet jedes Jahr zwei Mal - ordentliche Sommer und Herbstsitzung ab. Die beschlussfähige Anzahl der Parlamentsitzung ist. 83 Abgeordneter. Außerordentliche Sitzungen werden auf Beanspruchung der Kammerpräsident des Nationalrats, der Präsident oder auf Wunsch des 42 Abgeordneten des Nationalrats abgehalten.  Die Abgeordneten des Nationalrechts haben Immunitätsrecht und dieses Recht kann nur in dem Fall, wenn er/ sie sich in flagranti verfangen ist,  auf Antrag der Generalstaatsanwalt mit dem Beschluss des Nationalrats beendigt werden. 
In Aserbaidschan hat das Präsidentenamt zwei Funktionen. Dass heißt, dass die einerseits die Vollziehung vertretet, andererseits das Haupt des Staates ist.  Da der Präsident von allen Wählern direkt ausgewählt wurde, vertretet den ganzen Volk von Aserbaidschan und symbolisiert die Volkseinheit. Der Präsident ist gleichzeitig der Gewährsträger für die Freiheit des Staates und die Landeinheit. Entsprechend diese Verpflichtungen ist er/ sie auch der obere Generalkommandant.  
Die geographische Eigenschaften von Autonomer Republik der Nahitschewan, da  sie keine Grenzen mit den anderen  Landabschnitten von Aserbaidschan hat, drängte zu, für dieser Region eine autonome Regierungssystem einzurichten.  Deswegen hat die Verfassung des Aserbaidschans, an dem Autonome Republik der Nachitschewan, innerhalb der Grenzen von Aserbaidschan, autonomer Staatsstatus gegeben. Das Regime der autonomer Republik Nachitschewan  als autonomer Staat, ist unterschiedlicher als das Regime der Republik Aserbaidschan. In der Republik des Aserbaidschans gibt es Präsidialregime,  aber in der autonomer Republik Nachitschewan ist ein parlamentäres Regime zu Rede. Am 28. April 1998 wurde die Verfassung der autonomer Republik Nachitschewan, die Verfassung der Republik Aserbaidschan als Basis genommen, von der oberen Nationalrat der Nachitschewan Annahme gefunden und an dem gleichen Jahr am 29. Dezember von dem Nationalrat der Republik Aserbaidschan bestätigt.
Die neue Verfassung der autonomen Republik, die zahlenmäßig vierte ist, besteht aus 5 Teile und 50 Artikeln. Gemäß der Verfassung ist das Land der autonomer Republik Nachitschewan ein unteilbarer Ganzheit, innerhalb der Staatsgrenzen des Aserbaidschans. Die Staatssymbolen der autonomen Republik sind, die Staatsfahne, das Wappen und die Nationalhymne des Aserbaidschans.  
Die erste Anhänge und Änderungen an der Verfassungen wurden am 24. August 2002, die letzten Anhänge und Änderungen sind am 18 März 2009 durch die Volksabstimmung gemacht. Die Anhänge und Änderungen an der Verfassung der autonomen Republik Nachitschewan am 30. Juli 2009 bei der siebte Sitzung der dritte Periode, oberer Nationalrat für autonomer Republik der Nachitschewan Annahme gefunden, bei Artikel 10 der Verfassung wurden  20 Anhänge und Änderungen gemacht.  
Bei dem Volksabstimmung am 24. August 2002 wurde, gemäß die Änderung bei der Verfassung, die relative Mehrheit und beschränkte Gebietblütenlesesystem basierendes Mischwahlsystem erhoben und allgemeine relative Mehrheit Blütenlesystem zur Anwendung gebracht. Außer diesem sind gemäß die Änderungen, in außerordentlichen Fällen die Delegation des Präsidents von dem Ministerpräsident, sowie die Rechnung der Präsidentenwahl nach vereinfachtes Stimmeneinheitsprinzip (50% +1 Wähler), das Vorlegen des Jahresberichtes des Kabinetts gegen dem Nationalrat, die Befugnis, der politische Parteien abzuschließen, von dem Verfassungsgericht zu nehmen und zu Allgemeingerichten geben, alternative Militärdienste bestimmen, an den oberen Staatsanwalt und Obergericht die Anerbietung für Gesetzgebung bevollmächtigen, den Bürgern  zuerkennen, an dem Verfassungsgericht direkt Beschwerde einzulegen, vorgesehen. 
Mit der Volksbestimmung am 18. März 20099 wurde bei Artikel 29 der Verfassung der Republik Aserbaidschan (bei Artikeln 12, 15, 17, 18, 19, 25, 29, 32, 39, 48, 50,  67, 71, 72, 75, 84, 88, 92, 95, 96, 101, 108, 109, 125, 129, 130, 131, 146, 149. ) insgesamt 41 Anhänge und Änderungen gemacht. 
1. Bei Artikel 12, Abschnitt I. nach dem Wort “Freiheiten” die Aussage “ehrenhafte Lebensqualität der Bürger der Republik Aserbaidschan” einfügen; 
 2. Bei Artikel 15, Abschnitt II.  nach dem Wort “eigentlich” die Aussage “Sozialer Hinblick” einfügen; 
3. Der Artikel 17 als “Familie, Kinder und Staat” nennen, dem Artikel die Abschnitte, die unten gegeben sind, III., IV., V. und VI. einfügen;
 “III. Die Kinder, die keine Eltern oder Verfahrenspfleger haben, von den Eltern entrechtete Kinder, sind in Obhut des Staates.  
IV. Die Kinder, ihr Leben, Gesundheit und Gemütszustand bedrohende Aktivitäten zu bringen, ist verboten.  
V. Die Kinder unter 15 Jahren darf man nicht einstellen. 
VI. Der Schutz der Kinderrechte ist unter die Kontrolle des Staates. 
4. Bei Artikel 15, Abschnitt II.  18. maddenin II. fıkrasında “dinlerin” sözcüğünden sonra “(dini akımların)” ifadesi ilave edilsin;
5. Bei Artikel 19, Abschnitt II. das Wort “National” mit dem Wort “Zentral” ändern.  Bei Artikel 90, Abschnitt 15 das Wort “National” mit dem Wort “Zentral” ändern. Bei Artikel 109, Abschnitt I. Ziffer 10 das Wort “National” mit dem Wort “Zentral” ändern, dem Ziffer die Aussage unten einfügen: 
“Unter den Mitgliedern der Zentralbank der Republik Aserbaidschan den Vorsitzer für den Zentralbank der Republik Aserbaidschan einsetzen”. 
6. Bei Artikel 25 die unten genannten Abschnitten IV. und V. einfügen: 
“IV. Niemand darf, gemäß der Abschnitt III dieses Artikels genannten Grundsätze, beschädigt, konzessioniert oder  privilegiert,  oder jemanden Sonderrechte oder Vorrechte zu geben ist unausbleiblich. 
V. Bei den Beziehungen mit den Staatsorganen, die die Entscheidungen über die Rechte und Aufgaben bewilligen, und den Delegaten, die die Staatsgewalt anwenden, wird jeder gleichgesetzt.   
7. Bei Artikel 29, Abschnitt IV. die Aussage “oder öffentlicher Bedarf” aufheben;  
8. Bei Artikel 32, Abschnitt II. in der zweiten Satz das Wort “persönliches Leben” mit der Aussage “persönliches Leben und Familienleben” ändern und den Abschnitt die unten genannten Satz einfügen:  
“jeder hat das Recht, sein persönliches Leben und Familineleben gegen die illegale Eingriffe zu schützen.”; 
Im Abschnitt III die unten genannten Satz einfügen:  
“Außer die Fällen, die durch Gesetze bestimmt waren, darf man Niemanden folgen, oder durch Video oder Fotos, Tonaufnahme oder in einer ähnlicher Weise aussetzen.”; 
Die Abschnitt V wie unten einfügen: 
“Außer die Fälle, die mit der V. Gesetz bestimmt waren, darf jeder an die gesammelten Informationen über sich anschauen. Jedermann hat das Recht es zu verlangen, die unwahre, unvollständige, außerdem gegen das Gesetz verstoßene,  gesammelte Informationen über sich,  zu verbessern oder zu erheben; 
9. An den Artikel 39 die Abschnitte III. und IV.  wie unten einfügen: 
“III. Niemand darf dem Umwelt, den natürlichen Ressourcen, nicht mehr Gefahr oder Schaden erstellen, die mehr als durch das Gesetz bestimmt wurde.  
IV. Der Staat wird,  den Schutz der  ökologische Gleichgewicht und der mit der Gesetz bestimmte Arten der Wildpflanzen und Wildtiere sicherstellen.”;
10. Im Artikel 48 den Abschnitt V wie unten einfügen: 
“V. Niemand darf man zwingen, ihre religiösen Glaubens und der Weltanschauung (Ausstellung) zum Ausdruck zu bringen, religiöse Zeremonien  zu begehen oder in religiösen Zeremonien teilzunehmen.”; 
11. Im Artikel 50 den Abschnitt III wie unten einfügen:  
“III. Jedem hat das Recht, die Informationen, die in den Massenmedien verröfentlicht werden und ihre Rechte verletzen oder den Interessen Schaden, widerzusprechen oder das Recht, sie zu beantworten, gewährleistet.”; 
12. Im Artikel 67: der Ausdruck “die Angeklagte” in Form von “für schuldig erachtete Personen” und im Text der Artikel  der Ausdruck “angeklagten” in Form von “für schuldig befunden” ändern; bisherige Wortlaut des Artikels als I. Abschnitt annehmen, und dem Artikel wie unten Teil II einfügen: 
“II. Jeder für Schuldig erachtete Person, der ein Straftat begangen ist, vor Ihrer Verurteilung zu hören”; 
13. Bei Artikel 71, Abschnitt II. den Satz wie unten einfügen:  
“Die Rechte und Freiheiten von Jedermann ist beschränkt durch die festgelegten Bestimmungen bei der Verfassung und Gesetze, sowie die Rechte und Freiheiten anderer Personen.”.
 Wie unten die Abschnitte  IX. und Х. einfügen: 
“IX. Jeder darf, gesetzlich nicht verbotene Aktivitäten machen und niemand kann durch die Gesetze nicht vorhergesehene Aktivitäten gezwungen werden. 
Х. Die staatliche Organe, nur auf der Grundlage dieser Fassung, durch das Gesetz bestimmte Weise und innerhalb der Grenzen arbeiten.”; 
14. Bei Artikel 72, Abschnitt I. unten genannter Satz einfügen: 
“Die Aufgaben an Jeder darf nur mit dieser Verfassung oder Gesetz gestellt werden.”; 
15. Den Text von Artikel 75 als I. Abschnitt annehmen, dem Artikel wie unten II. Abschnitt Beitrag einfügen: 
“II. Die Respektlosigkeit gegen die Staatssymbole führt zu einer Verantwortdung, die durch Gesetze bestimmt waren.”; 
16. Bei Artikel 84, Abschnitt I.  Den Satz wie unten einfügen: 
“Durch militärische Operationen im Kriegsfall, wenn der Nationalrat der Republik des Aserbaidschans die Wahlen aufhebt, wird die Laufzeit der Nationalrat der Republik des Aserbaidschans bis Ende der militärischen Operationen verlängert werden. Die zuständige Entscheidung  sind auf Antrag des Staatsorgans, das die Wahlen (Volksbestimmung) durchführt, von dem Verfassungsgericht der Republik aserbaidschan angenommen.”;
17. Bei Artikel 88, wie unten Abschnitt IV. einfügen: 
“IV. Die Periodesitzungen der Nationalrat der Republik Aserbaidschan werden offen abgehalten. Der Nationalrat der Republik Aserbaidschan kann auf Antrag der 83 Abgeordneten oder durch Vorschlag des Präsidenten der Republik Aserbaidschan,  die Periodesitzungen der Nationalrat der Republik Aserbaidschan geschlossen abhalten”;
18. Die Wörter im Artikel 92 “ständige oder andere” als “Ausschüsse und” ändern”; 
19. Bei Artikel 95, Abschnitt I wie unten Ziffer 20 einfügen: 
“20) Die Anhörung der Gemeindeberichte”. 
Im Artikel 146. unten gegebene Abschnitt  IV. einfügen: 
“IV. Durch den Gesetzen bestimmten Fällen und Formen legen die Gemeinden einen Bericht über ihre Tätigkeiten an den Nationalrat der Republik Aserbaidschan vor.”;
20. Bei Artikel 96, Abschnitt I nach dem Ausdruck “an das erlauchte Gericht” den Ausdruck “an die 40 Tausend Bürger, die das Recht haben zu wählen” einfügen, bei Abschnitten II und IV  nach dem Ausdruck “von dem erlauchten Gerichts” den Ausdruck “von der 40 Tausend Bürger, die das Recht haben zu wählen” einfügen; 
Im Abschnitt III. Das Wort “den Organ” mit dem Wort “den Subjek” ändern; 
Wie unten die Abschnitte  VI. und VII. einfügen: 
“VI. Die 40 Tausend Bürger der Republik Aserbaidschan, die das Recht haben zu wählen,  die Nutzungsweise des Rechts für Legislativvorschlag wurde durch Gesetz bestimmt.   
VII. Entwürfe für die Gesetze und Entscheidungen sollen begründet werde und die Ziele der Eingang sollen erklärt werden”; 
21. Bei Artikel 101, Abschnitt V wie unten zu geben:    
“V. Durch militärische Operationen im Kriegsfall, wenn der Präsident der Republik des Aserbaidschans die Wahlen aufhebt, wird die Laufzeit der Präsident der Republik des Aserbaidschans bis Ende der militärischen Operationen verlängert werden. Die zuständige Entscheidung  sind auf Antrag des Staatsorgans, das die Wahlen (Volksbestimmung) durchführt, von dem Verfassungsgericht der Republik Aserbaidschan angenommen.”;
22. Der Text von Artikel 108 wird als I. Abschnitt annehmen, dem Artikel wie unten Abschnitt II einfügen: 
“II. Die Persönlichketisrechte des, vorher als Präsident der Republik Aserbaidschan ausgewählten Persons werden durch Verfassungsrecht bestimmt.”; 
23. Bei Artikel 109, Abschnitt I: Ziffer 13 die Wörter “Betreibungsamt” in der Form “Regierungseinheit” zu ändern;  
Im Ziffer 17 der Ausdruck “international unter den Staaten” in der Form “unterschiedliche Regeln als die Gesetze der Republik Aserbaidschan  vorgesehene zwischenstaatliche” ändern, im Artikel 95 Abschnitt I Ziffer 4 nach dem Ausdruck “unter den Staaten” der Ausdruck “die unterschiedliche Regeln als die Gesetze der Republik Aserbaidschan vorgesehene, zwischenstaatliche” einfügen; 
24. Im Artikel 125. wie unten die Abschnitt  VII. einfügen: 
“VII. Das Gericht muss die Offenlegung der Realität versorgen.”;
25. Der Text von Artikel 129 als I. Abschnitt annehmen, dem Artikel wie unten die Abschnitte I und II einfügen: 
“II. Nicht Ausführung des Gerichtsbeschlusses führt zu Haftungen, die durch Gesetz bestimmt waren. 
III. Der Gerichtsbeschluss soll auf die Gesetze und Nachweise basieren.”;
26. Bei Artikel 130, Abschnitt IX. Wie unten den Satz einfügen:  
“Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts der Republik Aserbaidschen sollen veröffentlicht werden.”;
27. Bei Artikel 131. wie unten Abschnitt III einfügen: 
“III. Die Entscheidungen des erlauchten Gerichts der Republik Aserbaidschen werden veröffentlicht.”.
28. Der Text von Artikel 146 als V Abschnitt annehmen, dem Artikel wie unten die Abschnitte I, II und  III einfügen: 
“I. Die Gemeinden sind bei der Nutzung ihre Befugnisse unabhängig, diese bildet keine Ausnahme für ihre Haftungen gegen die Bürger, die innerhalb der Grenzen der Gemeinde leben. Die Wahl der Stadtväter, die Aussetzung der Befugnisse oder Beendigung der Befugnisse, der Zutand und die Art der Aufhebung der Gemeinden vor dem Zeitpunkt werden durch die Gesetze bestimmt.
II. Die unabhängiger Nutzung der Befugnisse der Gemeinden, kann die Souveranität von der Staat Asebaidschan nicht verletzen.   
III. Der Staat kontrolliert die Aktivitäten der Gemeinden”;
29. Im Artikel 149. wie unten Abschnitt VIII. einfügen: 
“VIII. Normative gesetzliche Regelungen werden veröffentlicht. Niemand darf, bei der Anwendung (Anpassung) der nicht veröffentlichte normative Rechtsregelung gezwungen werden und wegen der Nicht- Anwendung (Nicht-Anpassung) dieser Art von Regelungen haftet werden. Die Art der Veröffentlichung von normativen gesetzichen Regelungen werden durch die Verfassungsgesetze bestimmt”.
Der erste Tag, welche die erste Verfassung von freier Aserbaidschan anerkannt wurde- 12. November wird als Verfassungstag der Republik Aserbaidschan gefeiert. Am 16. Februar 1996 ist 12. November im Auftrag von dem Präsident Haydar Aliye vals Verfassungstag bekanntgegeben.  



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