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Verfassungsgericht

  

Das Konstitutionelle Gericht Aserbaidschanischer Republik ist das oberste  Rechtsprechungsorgan im Bereich der durch das Grundgesetz Aserbaidschanischer Republik bestimmten Vollmacht. Das Konstitutionelle Gericht ist ein selbstständiges staatliches Organ, es hängt weder von der organisatorischen noch finanziellen oder irgendeiner anderen Seite von den Organen der gesetzgebenden, exekutiven und Gerichtsmacht ab. Die Hauptziele des konstitutionellen Gerichts bestehen darin, Herrschaft des Grundgesetzes Aserbaidschanischer Republik sicherzustellen, Grundrechte und Freiheit jedes Bürgers zu schützen. 
Das Konstitutionelle Gericht  wurde am 14. Juli 1998 gegründet. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des Konstitutionellen Gerichts sind: Grundgesetz Aserbaidschanischer Republik vom 12. November 1995 (mit Änderungen, die nach dem Referendum vom 24. August 2002 eingeführt wurden), internationale Verträge mit Aserbaidschan als Teilnehmer, das Gesetz Aserbaidschanischer Republik „Über das Konstitutionelle Gericht“ vom 23. Dezember 2003, andere Gesetze Aserbaidschanischer Republik und die Innensatzung des Konstitutionellen Gerichts.
Die Artikel 86, 88, 102, 103, 104, 107, 130, 153 und 154 des Grundgesetzes regeln die Fragen der Aufbau und Tätigkeit des Gerichts. Tätigkeiten des Konstitutionellen Gerichts basieren sich auf den Prinzipien der Herrschaft des Grundgesetzes Aserbaidschanischer Republik, der  Unabhängigkeit, der kollegialen Verantwortung und Öffentlichkeit.
Nach dem I. Teil des 130. Artikels des Grundgesetzes Aserbaidschanischer Republik, besteht das Konstitutionelle Gericht aus 9 Richtern. Laut demselben Artikel, werden Richter durch Milli Medzlis Aserbaidschanischer Republik nach der  Vorstellung des Präsidenten Aserbaidschanischer Republik eingesetzt. Nach der Einsetzung von mindestens 7 Richtern kann das Konstitutionelle Gericht anfangen, seine  Befugnisse zu erfüllen. Richter des konstitutionellen Gerichts werden für 15  Jahre eingesetzt. Nach der Vollendung der Amtszeit kann ein Richter des konstitutionellen Gerichts nicht erneut für das Amt eingesetzt werden. Der  Vorsitzende und der Stellvertreter des  Vorsitzenden werden  durch den Präsidenten Aserbaidschanischer Republik eingesetzt.
Das konstitutionelle Gericht trifft Entscheidungen über die Über die Übereinstimmung der Gesetze, Verordnungen und anderer normativ-rechtlichen Akten des Grundgesetzes und Gesetze Aserbaidschanischer Republik. Das konstitutionelle Gericht Aserbaidschanischer Republik gibt Interpretationen des Grundgesetzes und der Gesetze Aserbaidschanischer Republik nach der Anfrage des  Präsidenten Aserbaidschanischer Republik, Milli Medzlis Aserbaidschanischer Republik, des Ministerrats Aserbaidschanischer Republik, des Obersten Gerichts Aserbaidschanischer Republik, der Staatsanwaltschaft Aserbaidschanischer Republik, des Obersten Medzhlis der Autonomen Republik Nakhitschevan und nach der Anrede von den Gerichten des allgemeinen Rechtshoheit.
Laut dem Grundgesetz haben folgende Subjekte Recht, sich an das Konstitutionelle Gericht zu wenden:
- Präsident Aserbaidschanischer Republik
- Milli Medzlis Aserbaidschanischer Republik (Parlament)
- Ministerrat Aserbaidschanischer Republik 
- Das Oberste Gericht Aserbaidschanischer Republik
- Staatsanwaltschaft Aserbaidschanischer Republik
- Ali Medzhlis der Autonomen Republik Nakhitschevan
- Gerichte
- Bürger
- Ombudsmann
Laut dem Artikel 34.1 des Gesetzes „Über das Konstitutionelle Gericht“ Aserbaidschanischer Republik kann jeder beim Konstitutionellen Gericht eine Berufung gegen normativ-rechtlichen Akten von Organen der gesetzgebenden und exekutiven Macht, gegen Munizipal- und Gerichtsakten, die seine Rechte und Freiheiten verletzen, einlegen, um die verletzte Menschenrechte und –Freiheiten wiederherzustellen. Das Konstitutionelle Gericht hat das Recht, individuelle Beschwerden gegen Gerichtsakten in folgenden Fällen zu verhandeln: im Fall der Nichtumsetzung von umsetzbaren normativ-rechtlichen Akten durch das Gericht, im Fall der Umsetzung von nicht umsetzbaren normativ-rechtlichen Akten durch das Gericht, im Fall der falschen Interpretation von normativ-rechtlichen Akten durch das Gericht. Eine Beschwerde an das Konstitutionelle Gericht kann unter folgenden Bedingungen eingelegt werden: im Fall der Ausschöpfung aller Gerichtsschutzmittel binnen sechs Monaten ab dem Moment des Inkrafttretens der Entscheidung der letzten Instanz oder binnen  drei Monaten ab dem Moment der Verletzung des Rechtes des Anzeigeerstatters, vor Gericht zu gehen.
Laut dem in der Gesetzgebung vorgesehenen Verfahren hat der Ombudsmann Aserbaidschanischer Republik ebenfalls das Recht, sich an das Konstitutionelle Gericht mit einer Anfrage zu wenden in Fällen von Verletzung der Menschenrechte und –Freiheiten durch gültige gesetzgebende Akte, normative Akte der Exekutive, Akte der Munizipalitäten und Gerichte. 
Das Konstitutionelle Gericht verhandelt Fälle in Kammer- und Plenarsitzungen. Die  Entscheidungen des Konstitutionellen Gerichts sich endgültig und können weder widerrufen, geändert noch durch eine Behörde oder einen Beamten offiziell interpretiert werden. Der Apparat des Konstitutionellen Gerichts führt seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit der durch den Vorsitzenden des Konstitutionellen Gerichts verabschiedeten Verordnung über den Apparat des Konstitutionellen Gerichts.
Im Apparat des Konstitutionellen Gerichts funktionieren folgende Abteilungen: Abteilung für Fragen des konstitutionellen Rechts, Abteilung für Menschenrechte und Öffentlichkeitsarbeit, Abteilung für Straf- und Administrativrecht, Abteilung für internationale  Beziehungen, Abteilung für Bürgerrecht, Abteilung für internationales Recht, Abteilung für Beschwerde- und Bürgeraufnahme, allgemeine Abteilung, Unterabteilung für Beaufsichtigung  von Ausführung der Gerichtsentscheidungen, Unterabteilung für Organisation von Gerichtssitzungen, Unterabteilung für Systematisierung von der Gesetzgebung, Assistenten und Berater des Vorsitzenden und der Richter. Die laufende Leitung des Apparats führen der Leiter des Apparats und sein Stellvertreter aus. Die Assistenten des Vorsitzenden, die Abteilung für internationale Beziehungen und die allgemeine Abteilung sind dem Vorsitzenden direkt unterordnet. 
Außerdem beschäftigt sich die Geschäftsführung mit der materiell-technischen, finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeitsversorgung des Konstitutionellen Gerichts.

Der gültige Bestand des Konstitutionellen Gerichts
1. Farhad Abdullajev (Vorsitzender), 
2. Sona Solmanova (Assistentin des Vorsitzenden), 
3. Sudaba Hasanova (Richter), 
4. Fikret Babajev (Richter), 
5. Rafael Gvaladze (Richter), 
6. Kjamran Schafijev (Richter), 
7. Isa Nadzhafov (Richter), 
8. Rovschan Ismailov (Richter), 
9. Hanlar Gadzhijev (ehem. Vorsitzender des KGs vom 1998 bis 2003).  



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