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Komitee für SozialsicherheitDas Datum der Gründung eines staatlichen Fonds für soziale Sicherheit in der Republik Aserbaidschan steht in direktem Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Beziehungen in unserem Land, den umfangreichen Reformen im Bereich Sozialversicherung und Rentenangelegenheiten. Während der Zeit der UdSSR wurde das Sozialversicherungs- und Rentensystem in Aserbaidschan gemäß dem Prinzip «Versicherung ohne Beitragszahlung“ aufgebaut. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden nur durch die Staatskasse und das Etat der Institutionen bezahlt. Nachdem Aserbaidschan die Unabhängigkeit erhalten hat, wurde mit Beschluss des Staatspräsidenten von Aserbaidschan (16.12.1991) der Rentenfonds der UdSSR zur Rentenversicherung der Republik Aserbaidschan umgewandelt. Im Gesetz der Republik Aserbaidschan wurden ab dem 1. Juni 1992 die Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 40 % festgelegt. 85 % von diesem Anteil wird dem Rentenfonds, 15 % dem Fonds für Sozialversicherung eingezahlt. Zur Verbesserung im Bereich Finanzierung der Sozialversicherung und der Renten wurde mit Beschluss des Staatspräsidenten von Aserbaidschan vom 30. September 1992 der staatliche Sozialversicherungsfonds der Republik Aserbaidschan gegründet, die an den Rentenfonds der Republik Aserbaidschan und dem Sozialversicherungsfonds der Republik Aserbaidschan angegliedert ist. Adresse: Stadt Baku, H. Zerdabi prospekti, 80 Telefon: (+994 12) 434 60 18
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