Hauptseite    » Staatliche INSTITUTIONEN    » Gerichte    » Über Gerichte   

Über Gerichte

  

align=
Das Rechtssystem der Republik Aserbaidschan beginnt mit Gründung der Volksrepublik Aserbaidschan im Jahr 1918. Das Justizministerium wurde am 28. Mai 1918 gegründet, Halil Bey Hasmemmedov wurde zum ersten Justizminister ernannt. Am 1. Oktober 1918 nahm mit Beschluss des Ministerrates das Gericht von Baku und die dazugehörigen Staatsanwaltschaften erneut ihre Tätigkeit auf; ab dem 14. November wurde die Verordnung der Gerichtskammer von Aserbaidschan anerkannt.
Als am 27. und 28. April 1920 die Volksrepublik Aserbaidschan durch die 11. Rote Armee von Russland eingenommen wurde, wurde mit Beschluss des Revolutionskomitees von Aserbaidschan vom 13. Mai 1920 das gesamte Rechtssystem aufgelöst und ein Rechtskommissariat errichtet, doch 1930 wurde dieses Kommissariat aufgelöst und dessen Befugnisse dem Obergericht, dem zentralen Ausführungskomitee und anderen Institutionen übertragen. 1933 wurde das Rechtskommissariat erneut gegründet und der Rechtskommissar wurde gleichzeitig zum Generalstaatsanwalt, sein Stellvertreter zum Vorsitzenden des Obergerichts ernannt.
Mit Beschluss des sowjetischen Vorsitzes der aserbaidschanischen SSR vom 7. Dezember 1959 wurde das Justizministerium erneut aufgelöst und das Obergericht mit Leitung und der Aufsicht der Gerichtsorgane beauftragt, doch mit Beschluss des sowjetischen Vorsitzes der aserbaidschanischen SSR vom 27. Oktober 1970 wurde das Justizministerium erneut errichtet. Somit begann in der Rechtsprechung von Aserbaidschan eine neue Ära.
Nachdem Aserbaidschan erneut die Unabhängigkeit erlangt hat, können gemäß dem Grundgesetz der Republik Aserbaidschan besteht das Rechtssystem im Land aus dem Verfassungsgericht der Republik Aserbaidschan, dem Obergericht der Republik Aserbaidschan, den allgemeinen Gerichten der Republik Aserbaidschan und andere Fachgerichte. Die Rechtsprechung erfolgt durch verfassungsgemäße, Zivil- und Strafprozesse und anderer im Gesetz vorgesehener Mittel.
In Aserbaidschan besteht das Rechtssystem aus drei Stufen: Gerichte erster Instanz, Berufungsgerichte und Revisionsgerichte. Dieses System wurde mit Modernisierung des Rechtssystems von Aserbaidschan und dem Gesetz „Zur Revidierung und zu Nachträgen einiger Verordnungen der Republik Aserbaidschan“ aufgebaut, welches mit Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten der Republik Aserbaidschan mit Erlass vom 19. Januar 2006 in Kraft getreten ist.



Oxunub: 11662