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Das Wirtschaftsgericht der Republik Aserbaidschan

  

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Das Wirtschaftsgericht der Republik Aserbaidschan ist das Gericht höherer Instanz zu ökonomischen Verfahren. Das Wirtschaftsgericht fasst auf eine durch die Gesetze festgelegten Art und Weise als Berufungsgericht Entscheidungen über Berufungen zu Urteilen von örtlichen Wirtschaftsgerichten und Klagen aus internationalen Gerichten.
Dem Gremium (bestehend aus 11 Richtern) gehören der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die Richter an. Das Wirtschaftsgericht besteht aus dem Vorstand und den Gerichten zur Durchführung der Verfahren.
Der Vorsitz des Wirtschaftsgerichts besteht aus dem Ratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und den Gerichtspräsidenten. Die Mitglieder der Wirtschaftsgerichts haben im Rahmen ihrer Befugnisse gleiche Rechte. 
Der Vorsitz des Wirtschaftsgerichts bespricht die Verallgemeinerung der Gerichtserfahrungen und der Analyse von Gerichtsstatistiken, hört sich die Berichte über die Umsetzung dieser Erfahrungen an, stellt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Uneinstimmigkeiten von Bestimmungen und normativen Regerlungen mit den Gesetzen und dem Grundgesetz von Aserbaidschan Anträge beim Obergericht, bestätigt die Mitglieder unter den Richtern des Wirtschaftsgerichts, stellt methodische Hilfen an das Wirtschaftsgericht aufgrund von Streitigkeiten zwischen internationalen Verträgen und den örtlichen Wirtschaftsgerichten, macht von seinen mittels Verordnungen zugeteilten Befugnissen Gebrauch.
Der Präsident des Wirtschaftsgerichts ist in Baku ansässig. Seine Befugnisse sind in der gesamten Republik Aserbaidschan gültig.

Anschrift: Stadt Baku, Zahid Helilov küç., 540-cı mehelle
Tel: 498-81-62



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