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Staatliche Agentur für Aufkäufe

  

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Die staatliche Ausschreibungsbehörde (staatliche Behörde zu einkäufen) wurde mit Anweisung des Staatspräsidenten von Aserbaidschan vom 16. Mai 1997 mit der Nummer 583 zur Umsetzung der staatlichen Politik bei Einkäufen von Waren und Dienstleistungen gegründet. Die Aufgaben der Behörde wurden gemäß Artikel 4 des Gesetzes zu Aufkäufen durch den Staat mit Bestätigung der Verordnung mit Anweisung des Staatspräsidenten von Aserbaidschan vom 20. Januar 2003 mit der Nummer 855 festgelegt.
Den Aufgaben der Behörde wurde mit dieser Verordnung folgendes hinzugefügt: Erstellung und Entwicklung der normativen und rechtlichen Infrastruktur, Erwerb von Waren (und Dienstleistungen) mittels Ausschreibungen, Kontrolle der Ausschreibungen und Verträgen, Ergreifen von in der Verordnung angegebenen Maßnahmen zur Ausbildung der Experten, die im Bereich der eröffneten Ausschreibungen tätig sind, Erstellen von Datenbanken im Bereich der Ausschreibungen, andere Aufgaben, die mittels Verordnung festgelegt wurden.
Die erste rechtliche Gliederung in der Republik Aserbaidschan über die Ausschreibungen mit der Bezeichnung „Verordnung zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen durch Behörden“ wurde mit Erlass des Staatspräsidenten von Aserbaidschan vom 19. Dezember 1996 mit der Nummer 524 bestätigt. Später wurde am 11. Februar 1997 das Ausschreibungsgesetz verabschiedet. Der Erlass zur Umsetzung des „Ausschreibungsgesetz“ wurde am 7. April 1997 unterzeichnet. Innerhalb der Umsetzungsfrist dieser gesetzlichen Regelungen hat die Ausschreibungsbehörde unter Berücksichtigung der Ausschreibungsbestimmungen einiger EU-Länder, den Vorschlägen der Weltbank, den Bestimmungen der Welthandelsorganisation einen neuen Entwurf über die „Staatlichen Ausschreibungen“ vorbereitet. Dieser Entwurf wurde am 27. Dezember 2001 durch das Parlament angenommen. Das Gesetz trat mit Unterzeichnung des Staatspräsidenten von Aserbaidschan am 29. Januar 2002 mit der Nummer 668 in Kraft.
Gemäß dem Erlass werden alle Ausschreibungen mit einem Ausschreibungswert von 250 Millionen Manat und mehr öffentlich durchgeführt. Beträgt der Wert der als Ausschreibung ausstehenden Waren und Dienstleistungen weniger als 250 Millionen Manat, wird irgendein Aufkauf angewandt. Beträgt der Ausschreibungswert 5 Milliarden Manat, in Ausschreibungen des Schatzamtes 1,5 Milliarden oder mehr, nehmen Vertreter des Schatzamtes der Republik Aserbaidschan, des wirtschaftlichen Entwicklungsministeriums und der zentralen Ausführungsorgane an der Ausschreibung teil. An öffentlichen Ausschreibungen des Staates Aserbaidschan können alle persönlichen und juristischen Personen ohne Berücksichtigung der Staatsangerhörigkeit teilnehmen. 

Anschrift: Stadt Baku, Ü. Hacıbeyov küçesi 40, Hökümet Evi, giriş-4, 2-ci mertebe.
Telefon: 493 20 15 
Fax: 498 09 05 
Internet: www.tender.gov.az



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