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Die Staatsanwaltschaft der Republik AserbaidschanDie Geschichte der Staatsanwaltschaft in der Republik Aserbaidschan nach der Unabhängigkeit beginnt mit der Gründung der Volksrepublik Aserbaidschan. Mit Ministerratsbeschluss vom 18. November 1918 wurde die „Verordnung der Gerichtskammer von Aserbaidschan“ verabschiedet. F.Hoyski und H.Hasmemmedov waren die Justizminister und zugleich Generalstaatsanwälte der Republik Aserbaidschan. Während der Regierungszeit des sowjetischen Staates von Baku und in den späteren Regierungszeiten wurden die Justizkommissare A.Garayev, B.Velibeyli, B.Talıblı, A.Sultanova, Y.Memmedov auch gleichzeitig die Generalstaatsanwälte der aserbaidschanischen SSR. 1991 erlangte Aserbaidschan seine Unabhängigkeit und eine neue Epoche nahm ihren Lauf. Die Staatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan beaufsichtigt auf eine durch Gesetze festgestellte Weise die Umsetzung der Gesetze, leitet Ermittlungen bei Straftaten ein und führt Voruntersuchungen durch, leitet diese Voruntersuchungen, führt die Anklage vor Gericht, eröffnet Klagen vor Gericht, nimmt bei rechtlichen und wirtschaftlichen Klagen als beklagte Partei teil, legt Einsprüche gegen Gerichtsbeschlüsse ein. Ferner liegen die Befugnisse der Umsetzung der verhängten Strafen, die Aufsicht der Ermittlungen und die Einhaltung der Gesetze bei Tätigkeiten der Sicherheitskräfte auf eine Art und Weise, wie sie im Gesetz steht, obliegt der Staatsanwaltschaft. Am 1. Oktober jeden Jahres wird der tag als Feiertag der Staatsanwälte der Republik Aserbaidschan gefeiert. Anschrift: Baku, AZ1001, Aserbaidschan Теlefon: (+99412) 492 30 23 Fax: (+99412) 492 03 35 www.genprosecutor.gov.az
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