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Die Staatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan

  

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Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in der Republik Aserbaidschan nach der Unabhängigkeit beginnt mit der Gründung der Volksrepublik Aserbaidschan. Mit Ministerratsbeschluss vom 18. November 1918 wurde die „Verordnung der Gerichtskammer von Aserbaidschan“ verabschiedet.
F.Hoyski und H.Hasmemmedov waren die Justizminister und zugleich Generalstaatsanwälte der Republik Aserbaidschan.
Nach Ende der unabhängigen Republik Aserbaidschan wurde am 11. Juli 1922 die sowjetische Staatsanwaltschaft in der aserbaidschanischen SSR gegründet.
Während der Regierungszeit des sowjetischen Staates von Baku und in den späteren Regierungszeiten wurden die Justizkommissare  A.Garayev,  B.Velibeyli, B.Talıblı, A.Sultanova, Y.Memmedov auch gleichzeitig die Generalstaatsanwälte der aserbaidschanischen SSR.
1991 erlangte Aserbaidschan seine Unabhängigkeit und eine neue Epoche nahm ihren Lauf.
Die Staatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan beaufsichtigt auf eine durch Gesetze festgestellte Weise die Umsetzung der Gesetze, leitet Ermittlungen bei Straftaten ein und führt Voruntersuchungen durch, leitet diese Voruntersuchungen, führt die Anklage vor Gericht, eröffnet Klagen vor Gericht, nimmt bei rechtlichen und wirtschaftlichen Klagen als beklagte Partei teil, legt Einsprüche gegen Gerichtsbeschlüsse ein. Ferner liegen die Befugnisse der Umsetzung der verhängten Strafen, die Aufsicht der Ermittlungen und die Einhaltung der Gesetze bei Tätigkeiten der Sicherheitskräfte auf eine Art und Weise, wie sie im Gesetz steht, obliegt der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft kann nicht bei Ausübung von Aufgaben beauftragt werden, die nicht im Grundgesetz der Republik Aserbaidschan, den Gesetzen oder Verordnungen stehen.
Am 1. Oktober jeden Jahres wird der tag als Feiertag der Staatsanwälte der Republik Aserbaidschan gefeiert.

Anschrift: Baku, AZ1001, Aserbaidschan
Nigar Refibeyli küç. 7 
Теlefon:   (+99412) 492 30 23
Fax:          (+99412) 492 03 35
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