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Der Militärstaatsanwalt der Republik AserbaidschanDie Tätigkeiten der Organe der Republik Aserbaidschan zur Zeit der Sowjetunion wurden mit Gesetz vom 30. November 1979 über die „Staatsanwaltschaft der UdSSR“ geregelt. Nach Zerfall der Sowjetunion wurden die Staatsanwaltschaften aufgehoben und mit dem Aufbau der unabhängigen Militärstaatsanwaltschaften der Republik begonnen. Die Militärstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan macht von Befugnissen Gebrauch, die durch die Verordnungen der Streitkräfte der Republik Aserbaidschan und anderer Organe der Republik Aserbaidschan erteilt wurden. Die Militärstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan kontrolliert auch die Umsetzung der Gesetze und militärischer Regelungen gegen das verhaftete und inhaftierte Militärpersonal vor Ort, in Disziplinareinrichtungen, ferner während der Anwendung von Strafen in Militäreinrichtungen. Die Militärstaatsanwaltschaft erfüllt ihre Aufgaben, ohne an militärische Verwaltungsbehörden, Militäreinheiten, militärische Einrichtungen und Organisationen gebunden zu sein. Angelegenheiten wie die Einberufung zum Militär, deren Entlassung und Berentung werden durch den Militärstaatsanwalt der Republik Aserbaidschan bestimmt. Anschrift : Stadt Baku, C.Hacıbeyli keçesi, 26 E-Mail: [email protected] Internet: www.prosecutor.gov.az
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